Ab Do., den 29.04.2021 Eingeschränkung der Berechtigung zur NOTBETREUUNG

Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtigte,
sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der gestrigen (Mo., 26.04.2021) hohen Sieben-Tage-Inzidenz des RKI von 300,4 und den vielen Einrichtungsschließungen im April, sieht sich die Stadt Fürth gezwungen, entprechende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu treffen.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Fürth hat im Einvernehmen mit den staatlichen Gesundheitsamt sowie der Regierung von Mittelfranken eine Einschränkung der Berechtigung zur Notbetreuung im Zeitraum vom 29.04.2021 bis 09.05.2021 auf den Weg gebracht.

Alle weiteren Informationen und Unterlagen bekommen Sie bei uns in der Kindertageseinrichtung. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei das Amtsblatt der Stadt Fürth mit der entsprechenden Allgemeinverfügung: